Patientenrechtegesetz


01.04.2014
Aufgrund vermehrter Nachfragen zum Thema "Entspricht die elektronische Dokumentation im Praxis-Programm den Anforderungen aus dem Patientenrechtegesetz?" möchten wir an dieser Stelle zu etwas mehr Klarheit beitragen.

Das sog. "Patientenrechtegesetz" enthält keine echten neuen Regelungen, sondern fasst die schon seit Jahrzehnten bestehenden Regelungen "für den Wähler" nochmals neu zusammen. Wir haben das z.T. in unserer Software ebenfalls schon seit Jahrzehnten(!!) berücksichtigt und in den Arztpraxen bedeutet das Folgendes:
  1. Jede Kommunikation (auch innerhalb der Praxis!) sollte verschlüsselt erfolgen, die Daten möglichst verschlüsselt abgelegt werden.
    Dies geschieht bei unserer Software schon seit Jahren: Sowohl die Datenbanken sind verschlüsselt, als auch werden im Netzwerk Daten zwischen Hauptrechner und Nebenplatz nur verschlüsselt ausgetauscht (unabhängig davon, ob Heimarbeitsplatz über VPN oder Nebenplatz in der Praxis).

  2. Regelmäßige Datensicherung und Langzeitspeicherung (mindestens 10 Jahre Aufbewahrungsfrist): Dies ist ein fester Bestandteil unserer Software.

  3. Unveränderbarkeit von Informationen bei gescannten Dokumenten sowie Fax, PDF etc.: Alle in die Karteikarte übernommenen externen Daten werden dort so archiviert, dass sie nachträglich nicht mehr geändert werden können. Zusätzlich erhalten alle diese Dokumente eine digitale Signatur mit Datum/Uhrzeit am linken Bildrand (hier im Beispielbild lediglich zur Kenntlichmachung durch einen roten Rahmen hervorgehoben, im Original ist nur die Signatur zu sehen) von dem Zeitpunkt der Übernahme ins Bildarchiv (dies geschieht beim Beenden des Praxis-Programms):

    Hier zur Anschauung noch einmal gedreht zu sehen:



  4. Bei der elektronischen Dokumentation müssen Änderungen erkennbar sein. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Inhalt lesbar ist, erkennbar muss auch sein, wann eine Änderung erfolgt ist. Es darf daher nicht einfach eine Löschung oder Schwärzung erfolgen.

Obige Punkte sind also integraler Bestandteil der Praxis-Programm-Software, werden nicht als separates "Modul" verkauft und sind damit kostenlos!


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