Asylbewerber: Besondere Personengruppe 9


01.01.2016
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung (§ 4 und § 6 AsylbLG).
Dies betrifft insbesondere Asylbewerber mit einem bis zu 15 Monaten geduldeten Aufenthalt, die meist in Sammelunterkünften untergebracht sind.

Bisher wurden diese auf Behandlungsschein durch Sozialhilfeträger behandelt, in Zukunft werden auch eGKs ausgegeben, die mit der "Besonderen Personengruppe 9" kodiert sind (zweite Ziffer im Status-Feld der Patienten-Stammdaten):



Wird eine eGK zu dieser besonderen Personengruppe eingelesen, so erscheint unmittelbar eine Meldung bezüglich des eingeschränkten Leistungsanspruches:



In der Patientenakte ist dies im Fenstertitel bzw. in der Dauerinfo am Präfix "Asylb:" anstelle von "Pat:" vor dem Patientennamen ersichtlich:



Bitte beachten Sie auch die Hinweise Ihrer KV!

MediSoftware, Steinstrasse 1, 24118 Kiel | Tel. (0431) 8 86 87-0 | Kontakt | Impressum
powered by webEdition CMS