AU-Datum "festgestellt am" editierbar |
01.01.2018 |
Auf vielfachen Wunsch wurde das "festgestellt"-Datum in der AU editierbar gesetzt. Bisher wurde es dem Druckdatum gleich gesetzt. Bei unbelegtem Feld wird weiterhin das Druckdatum verwendet.
Laut Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (http://www.g-ba.de) ist eine Rückdatierung nur ausnahmsweise und nach gewissenhafter Prüfung zulässig.