KBV-Anforderungen zu Q1/2018 |
01.01.2018 |
- Speicherung der VSDM-Prüfnachweise. In den Stammdaten des Patienten wird der letzte Nachweis angezeigt.
Weitere Nachweise des Versichertendatendienstes werden zum jeweiligen Kassenwechsel gespeichert.
Die eGK-Kartengeneration wird beim Lesen über einen Konnektor nicht gespeichert (ist nicht bekannt). - Bei der ASV-Abrechnung von Sachkosten muss nun auch der Hersteller/Lieferant und die Artikelnummer erfasst werden.
- Bei Abrechnung von Laboruntersuchungen muss beim Schein das Ausstellungsdatum angegeben werden.
- Im Ersatzverfahren bei Ersatzkassen entfällt die bisherige Regionalisierung des Kostenträgers über die PLZ des Patienten usw.