Medikamentendatenbank-Updates grundsätzlich nur noch online |
01.04.2018 |
...aufgrund des Arzneimittelversorgung-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG 4.0)
Ab dem 1.4.2018 sind alle Praxen vom Gesetzgeber verpflichtet, nur noch aktuelle Medikamentendaten für die Verordnung zu nutzen. Daher müssen zukünftig spätestens alle 28 Tage Medikamenten-Updates in Ihrem System installiert werden.
Dies ist ohne eine sichere Online-Anbindung Ihrer Praxis-EDV an unser automatisches Updatesystem nicht wirtschaftlich sicherzustellen.
Alternativ können Updates natürlich auch weiterhin über unseren Servicebereich heruntergeladen werden und ggf. via USB-Stick in die Praxis transportiert und eingespielt werden.
Achten Sie in diesem Fall darauf, dass die Update-Datei auf der obersten Ebene (Root) des USB-Sticks gespeichert wird, damit das Praxis-Programm die Datei beim Einspielen über den Menüpunkt auch findet.
- Privatpraxen sind von dieser gesetzlichen Update-Verpflichtung ausgenommen.
- Für Kassenpatienten wird spätestens Ende April eine Verordnung auf Kassenrezept ohne aktualisierte Medikamentendatenbank unmöglich. Stattdessen können in diesem Fall nur noch Privatrezepte bedruckt werden bzw. handschriftlich befüllte Kassenrezepte ausgestellt werden, bis ein Datenbankupdate auf oben beschriebene Weise durchgeführt wurde.