Keine Markierungsziffern ans Labor


01.04.2018
Die Labor-Markierungsziffern (32005 bis 32023) werden wie gehabt von Ihnen in der Karteikarte zur Abrechnung dokumentiert.

Ab dem 01.04.2018 werden diese Ziffern allerdings nicht mehr zur Übernahme in einen Überweisungsschein ans Labor vorgeschlagen. Die Abrechnung der Markierungsziffern erfolgt also ausschließlich beim Einsender, nicht mehr beim Labor.

Die einzige Markierung, die ohne Nachfrage automatisch in die Überweisung eingtragen wird, ist die Ziffer 87777 zur Markierung von Bundesknappschaftsfällen.

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