Verordnung medizinischer Vorsorge / Ärztliches Attest Kind / PTV 11


01.10.2018
  • Zum 01.10.2018 werden die Formulare "Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter gem. §24 SGB V" (Muster 64) und "Ärztliches Attest Kind" (Muster 65) eingeführt.

    Durch das vertragsärztliche Muster 64 wird das Verordnungsverfahren für die medizinische Vorsorge für Mütter und Väter vereinheitlicht.
    Das neue Muster 65 wird benötigt, wenn bei der Vorsorgeleistung der Mutter oder des Vaters ein Kind dabei ist, welches mitbehandelt werden muss.
    Kommen mehrere Kinder mit zur Vorsorge, wird für jedes Kind ein solches Attest benötigt.

    Das neue Attest (Muster 65) kann auch bei einer Reha-Verordnung für Mütter und Väter (über Muster 61) verwendet werden.

    VOMV
    Die Verordnung med. Versorgung von Müttern/Vätern ist im Praxis-Programm über den Befehl VOMV zu erfassen.
    ATTK
    Das "Ärztliche Attest Kind" wird über den Befehl ATTK erfasst.

    Der Ausdruck erfolgt als Volldruck (Blankoformular) oder per Formulardruck (Kassenformular). Für beide Formulare kann wie üblich auf den Durchschlag für die Praxis verzichtet werden. Es wurde eine gemeinsame Spoolervorlage für beide Befehle vorgesehen.

  • Zum 01.10.2018 wird das Formular PTV 11 aktualisiert. Es sind nun bis zu 6 Diagnosen erfassbar, zusätzlich kann das Kreuz "zeitnah" gesetzt werden.

    Wird angegeben, dass die ambulante Psychotherapie zeitnah erforderlich ist, hat der Patient einen Anspruch auf Vermittlung von probatorischen Sitzungen über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.

    Für das Muster PTV 11 gilt der Stichtag 1. Oktober 2018.
    Alte Formulare dürfen nicht aufgebraucht werden.

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