Vermittlung von Terminen über die Termin-Servicestellen der KVen


01.01.2019
Wird ein Termin über die Termin-Servicestellen der KVen vermittelt, führt dies zu spezifischen Vergütungs- und/oder Abrechnungsregelungen.
Daher sollte ab 2019 beim Schein die Vermittlungsart, evtl. inklusive Bemerkung, erfasst werden:



Diesem Schein dürfen nur Arzt-Patienten-Kontakte zugeordnet sein, die im Rahmen eines durch die Terminservicestelle vermittelten Termins stattfinden.
D.h. auch, es sind evtl. mehrere Scheine im Quartal anzulegen.

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