Neuer Taxischein ab 01.04.2019 |
01.04.2019 |
Zum 1. April wird die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) --kurz: Taxischein-- erneuert.
- Das neue Formular wird stichtagsbezogen aktiviert.
- Alte Formulare dürfen nicht weiter verwendet werden.
- Da der Taxischein deutlich überarbeitet wurde, sind einige Felder weggefallen.
- Zum TAXI-Befehl in der Karteikarte muss keine Diagnose mehr erfasst werden.
- Die Behandlungsstätte kann über
F11 aus der Adressdatenbank übernommen werden:
Erfassung der Hauptleistung
- Erfassung der Beförderungsbegründung bei genehmigungsfreien oder genehmigungspflichtigen Fahrten.
- Begründung bei genehmigungspflichtigen Fahrten bei hochfrequenten Behandlungen oder dauerhafter Mobilitätseinschränkung.
- Begründung bei Fahrten mit Krankentransportwagen (KTW)
=> kann alternativ auch bei den Beförderungsmitteln erfasst werden. - Behandlungstag bzw. Behandlungszeitraum und Behandlungsfrequenz pro Woche.
- Behandlungsstätte. Die Adresse kann über
F11 aus der Adressdatenbank übernommen werden.
Erfassung der Beförderungsmittel
- Erfassung von Hinfahrt/Rückfahrt
- Transportmittel (Taxi, Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztwagen, andere)
- Kann der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel oder privates KFZ benutzen, ist ein Taxi/Mietwagen verordnungsfähig. Anforderungen an das Taxi/den Mietwagen (wie Tragestuhl, liegend) sind zu vermerken.
- Krankentransportwagen (KTW) => Hier ist anzukreuzen und anzugeben, welche Art und welches Ausmaß einer Funktionsstörung vorliegen, die ursächlich für die Notwendigkeit der fachlichen Betreuung während der Fahrt und/oder die besondere Einrichtung des KTW sind.
- Rettungswagen (RTW) sind für Notfallpatienten zu verordnen, die vor und während der Fahrt neben Erste-Hilfe-Maßnahmen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung ihrer vitalen Funktionen bedürfen. In Notfällen kann die Beförderung nachträglich verordnet werden.
- Notarztwagen (NAW bzw. NEF) sind für Notfallpatienten zu verordnen, bei denen vor und während der Fahrt lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen oder deren Notwendigkeit zu erwarten sind.
- Begründung bei Fahrten mit Krankentransportwagen (KTW)
=> kann alternativ auch bei den Hauptleistungen erfasst werden - medizinische Ausstattung bei Fahrten mit KTW (Rollstuhl, Tragestuhl, liegend)
- Sonstige Angaben
Freitextfeld für nähere Erläuterungen zur Verordnung, bspw. das Gewicht bei schwergewichtigen Patienten, die Wartezeit des Transporteurs bei Hin- und Rückfahrt in zeitlichem Zusammenhang, die Möglichkeit der Nutzung von Gemeinschaftsfahrten sowie die Angabe des Ortes, für den Fall, dass die Beförderung nicht von/zur Wohnung des Patienten stattfindet.