Arzneimittelvereinbarungen (ARV): Kombinierte Verordnungsziele


01.04.2019
Ab dem 1.4.2019 können KVen über die ARV-Schnittstelle die neue Arzneimittelregelung "Kombinierte Verordnungsziele" formulieren. Hierüber können übergeordnet erwünschte und nicht erwünschte Präparate auf PZN-Ebene markiert werden. Dabei beziehen sich die Verordnungsziele auf Leitsubstanzen oder Generika.

Im Praxis-Programm werden entsprechende Präparate im Tooltip gekennzeichnet:
[K+] Erwünschte Verordnung
[K-] Nicht erwünschte Verordnung



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