Arzneimittelvereinbarungen (ARV): Kombinierte Verordnungsziele |
01.04.2019 |
Ab dem 1.4.2019 können KVen über die ARV-Schnittstelle die neue Arzneimittelregelung "Kombinierte Verordnungsziele" formulieren. Hierüber können übergeordnet erwünschte und nicht erwünschte Präparate auf PZN-Ebene markiert werden. Dabei beziehen sich die Verordnungsziele auf Leitsubstanzen oder Generika.
Im Praxis-Programm werden entsprechende Präparate im Tooltip gekennzeichnet:
[K+] Erwünschte Verordnung
[K-] Nicht erwünschte Verordnung
Im Praxis-Programm werden entsprechende Präparate im Tooltip gekennzeichnet:
[K+] Erwünschte Verordnung
[K-] Nicht erwünschte Verordnung