Gesundheitsuntersuchung nach GNR 01732


01.07.2019
KBV und Krankenkassen haben auf die Kritik reagiert und sich auf eine Übergangsfrist verständigt: Danach ist es möglich, dass für Versicherte, bei denen im Jahr 2017 die letzte Gesundheitsuntersuchung durchgeführt wurde, die Wiederholungsuntersuchung bis zum 30. September 2019 terminiert sein kann.

Entsprechend wurde eine Übergangsfrist im Praxis-Programm und in den EBM-Stammdateien implementiert.

Darüber hinaus wurde der Änderungsbeschluss des Bewertungsausschusses vom 29. März 2019 umgesetzt:
  • Versicherte zwischen vollendetem 18. und vollendetem 35. Lebensjahr haben zukünftig einen Anspruch auf eine einmalige Gesundheitsuntersuchung.
  • Bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr wird das Untersuchungsintervall von zwei auf drei Jahre verlängert.
    Die EBM-Stammdateien wurden hierfür ebenfalls entsprechend angepasst.

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