UV-GoÄ - Gebührenänderungen zum 01.10.2020 |
01.10.2020 |
Zum 01.10.2020 gibt es eine ganze Reihe von Preisanpassungen (Erhöhung).
Die folgenden Ziffern werden unter einer neuen Ziffer weitergeführt:
Das GoÄ-Update ändert keine Legendentexte.
Eine Historisierung der Legendentexte ist nicht möglich!
Rechnungen mit diesen Ziffern müssen also zum 1.10. abgeschlossen werden und die BG-GoÄ muss händisch angepasst werden!
(Via Menüpunkt , Eintrag "BG-GOÄ 2001" auswählen.)
Hinzugekommen sind folgende Ziffern:
Die folgenden Ziffern werden unter einer neuen Ziffer weitergeführt:
Ziffer alt | Legende | Ziffer neu |
102 | Entnahme einer Körperflüssigkeit eines Toten | 106 |
104 | Bulbusentnahme eines Toten | 107 |
105 | Hornhautentnahme eines Toten | 108 |
107 | Entnahme eines Herzschrittmachers eines Toten | 109 |
Das GoÄ-Update ändert keine Legendentexte.
Eine Historisierung der Legendentexte ist nicht möglich!
Rechnungen mit diesen Ziffern müssen also zum 1.10. abgeschlossen werden und die BG-GoÄ muss händisch angepasst werden!
(Via Menüpunkt
Hinzugekommen sind folgende Ziffern:
Ziffer | Legende |
101 | Eingehende Untersuchung eines Toten |
102 | Zuschlag zu den Nrn. 100 u. 101 |
103 | Zuschlag Nacht und Morgen |
104 | Zuschlag 22Uhr bis 6Uhr |
105 | Zuschlag Sam. Son. u. Feiertag |
227 | Thermoplastische Fingerschiene |