PATE = Patientenerklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte


01.04.2021
Die Erfassung der Patientenerklärung erfolgt über den PATE-Befehl in der elektronischen Karteikarte des Patienten.

Gelesene Patientenerklärungen eines anderen Arztes werden als Fremddaten unter dem Topf 99 in der Karteikarte gespeichert. Es ist Pflicht diese Daten zu archivieren. Das Löschen der Daten ist daher ausdrücklich nicht gestattet.

Es können mehrere PATE-Befehle in der Patientenakte stehen, zur Bearbeitung wird jedoch immer der letzte Datensatz verwendet (analog zum BMED-Befehl).

Hinweis:

Notfalldaten und Patientenerklärung sind unterschiedliche Dokumente. Sie werden aber gemeinsam mit dem PTV3-Update im Konnektor lizensiert und aktiviert. Die Aktivierung erfolgt voraussichtlich im kommenden Quartal.
Erst danach können Notfalldaten und Patientenerklärungen von der eGK gelesen werden, sowie Notfalldatensätze angelegt und bearbeitet werden.

Es ist jedoch in jedem Fall bereits jetzt schon sinnvoll, entsprechende Patientenerklärungen im Praxis-Programm zu erfassen.

Kategorien des Datensatzes persönlicher Erklärungen

  • Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Erklärung
    Sobald der Patient der Nutzung der persönlichen Erklärung zustimmt, wird dieser Datensatz angelegt. Der Arzt, der den Datensatz erstmalig angelegt hat, wird hier eingetragen.

  • Organ- und Gewebespende
    Erfasst wird hier der Ablageort des Organ- und Gewebespendeausweises und die Adresse zum Ablageort. Die Daten sollen im Zweifel einem Fremden helfen, den Ausweis zu finden.

  • Patientenverfügung
    Erfasst wird hier der Ablageort der Patientenverfügung und die Adresse zum Ablageort. Die Daten sollen im Zweifel einem Fremden helfen, die Verfügung zu finden.

  • Vorsorgevollmacht
    Erfasst wird hier der Ablageort der Vorsorgevollmacht und die Adresse zum Ablageort. Die Daten sollen im Zweifel einem Fremden helfen, die Verfügung zu finden.
    Desweiteren wird die bevollmächtigte Person erfasst.

Wenn im Folgenden von der Patientenerklärung oder den Patientenerklärungen die Rede ist, sind im Allgemeinen die Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Erklärung, der Organ- und Gewebespendeausweis, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht gemeint. Offiziell wird der sperrige Ausdruck Datensatz persönliche Erklärungen (DPE) verwendet.

Verarbeitung der Patientenerklärung in der Karteikarte

Über den Menüpunkt  Patienten - Chipkarte > Patientenerklärung  erfolgt das Auslesen der Patientenerklärung von der elektronischen Gesundheitskarte. Für das Lesen, Schreiben und Löschen der Patientenerklärung ist ein verifizierter Praxisausweis (SMC-B) notwendig. Die Patientenerklärung muss nicht signiert werden.



Die Art des Zugriffs auf die Patientenerklärung (im Notfall / außerhalb des Notfalls) wird protokolliert. Dem Zugriff außerhalb des Notfalls muss vom Patienten zugestimmt werden.

  • außerhalb des Notfalls von eGK einlesen und anzeigen/bearbeiten
    Dies wird der Standardfall beim Zugriff auf die Patientenerklärung des Patienten sein. Die Daten der Versichertenkarte werden gelesen und als Fremddaten unter dem Topf 99 in der Karteikarte gespeichert. Die Patientenerklärungen werden angezeigt und können bearbeitet werden. Veränderte Daten können zurück auf die Versichertenkarte geschrieben werden.

  • im Notfall von eGK einlesen und anzeigen
    Die Daten der Versichertenkarte werden gelesen und als Fremddaten unter dem Topf 99 in der Karteikarte gespeichert. Die Patientenerklärungen werden angezeigt, können jedoch nicht bearbeitet werden.

  • auf eGK neu erstellen (ohne vorheriges Einlesen)
    Es wird eine neue Patientenerklärung angelegt. Der Datensatz umfasst zunächst nur die Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Erklärung.

  • auf eGK löschen
    Die Patientenerklärungen auf der Versichertenkarte werden gelöscht.

  • Daten auf neue eGK übertragen
    Diese Funktion dient dazu, bei einem Wechsel der Gesundheitskarte die Patientenerklärungen unverändert von der alten eGK des Versicherten auf die neue Chipkarte zu übertragen. Ein Bearbeiten der Daten ist für diesen Fall nicht erforderlich.
    Eher eine Sonderfunktion aus dem Bereich Zertifizierung. ;-)

 

Bearbeiten der Patientenerklärungen

Beispiel eines neu angelegten Datensatzes (Patientenerklärung):



Über die  Return -Taste kann jeder Datensatz bearbeitet werden. Innerhalb der Bearbeitung eines Datensatzes kann auch die Löschung des Selbigen erfolgen. Die Erfassung der Daten ist selbsterklärend.

Das Schreiben und Löschen der Patientenerklärungen erfolgt über die beiden Chip-Symbole im Toolbar.

  • Schreiben der Patientenerklärungen auf die eGK
    Die Patientenerklärungen werden auf die eGK des Versicherten geschrieben. Vor dem Schreiben wird geprüft, ob die vorhandenen Patientenerklärungen bereits gelesen und älter als die zu schreibenden Daten sind.

  • Löschen aller Patientenerklärungen auf der eGK

    Beispiel eines befüllten Datensatzes (Patientenerklärung):





Vergütung für die Bearbeitung der Patientenerklärungen

Die Erstellung und Aktualisierung der persönlichen Erklärungen auf der eGK werden nicht gesondert vergütet.


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