Rechnung per Mail |
01.04.2021 |
Ärztliche Schweigepflicht:
Email ist ein nicht sicherer Übertragungsweg, und sollte ausschließlich bei einem zusätzlichen, schriftlichen Einverständnis des Patienten genutzt werden!
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Voraussetzungen:Die Einverständniserklärung des Patienten für den Mailversand.
Diese wird in den Stammdaten (Knopf Kontakte ) über den Knopf Einwillig. gesetzt. Gleichzeitig muss an dieser Stelle auch die Mailadresse für den Rechnungsempfang gespeichert werden.Andere Mailadressen im Stammdatenblatt oder den Kontakten werden nicht für den elektronischen Rechnungsversand berücksichtigt!
Die verwendete Mailadresse wird unterhalb des Rechnungsempfängers angezeigt.
Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Rechnungsempfänger zu hinterlegen.
Bei vorliegender Einverständniserklärung werden Rechnungen, Rechnungsangebote und Mahnungen als Mail an den Empfänger gesendet.
- Beim automatischen Rechnungslauf erfolgt das ungefragt.
- Beim manuellen Druck aus der Karteikarte oder der Rechnungsliste wird eine Abfrage zum Druck oder Mailversand gestellt.
- Als weitere Voraussetzung muss ein Mailprofil von einem öffentlichen Provider konfiguriert sein.
Sind mehrere öffentliche Profile eingerichtet, kann zum Rechnungstopf eines der Profile als Standardmailprofil für den Rechnungsversand per Mail gesetzt werden.
Ansonsten erfolgt eine Abfrage zum Druck oder Mailversand.

Die gesendete Mail enthält die erzeugte Rechnung (Kopie in der Karteikarte) als PDF-Anhang sowie ein personalisiertes Anschreiben (Mail-Nachrichtentext).
Das Anschreiben muss ggf.. angepasst werden (ähnlich Rechnungsvorlagen).
Beim manuellen Druck kann zwischen dem herkömmlichen Druck und dem Mailversand gewählt werden.
Bereits gedruckte Rechnungen können auch nachträglich per Kontextmenü (Maus-Rechtsklick) zum SPRI als Mail verschickt werden.
Per Mail verschickte Rechnungen werden in der Rechnungsliste mit einem @-Zeichen gekennzeichnet.