ePA - elektronische Patientenakte


01.07.2021
Sobald das kostenpflichtige PTV4-Update (via Menü  Hilfe - Installation > Konnektor PTV3/PTV4-Lizenzierung ) auf Ihrem Konnektor installiert ist (und evtl. einmal das Praxis-Programm neugestartet wurde), erscheint bei gesetzlich Versicherten (mit eGK-Versichertennummer) in der Karteikarte im Dauerinfobereich ein Hinweis zum ePA-Status, z.Zt. meist "ePA: ?".



Wenn Sie diesen Hinweis anklicken, öffnet sich normalerweise eine Liste mit z.Zt. möglichen Aktionen (eher administrative Dinge betreffend).
Vorher jedoch versucht das Praxis-Programm über den Konnektor den Aktenanbieter zur eGK-Versichertennummer des Patienten zu ermitteln (dieser wird bei den meisten Aktionen benötigt). Da der Konnektor hierzu alle Aktenanbieter abfragt (in der Testumgebung über 40) und evtl. nicht alle antworten, kann dieser Vorgang recht lange dauern, bei unseren Tests dauerte dies über eine Minute. Meist wird z.Zt. dann die Fehlermeldung "Die Patientenakte konnte nicht gefunden werden." angezeigt. Dann hat der Patient noch keinen Vertrag über die Nutzung einer elektronischen Patientenakte abgeschlossen (über seine Krankenkasse) oder der Server seines Aktenanbieters antwortet nicht. Die nach dieser Fehlermeldung präsentierte Aktionenliste ist recht spärlich, Sie können die Suche nach dem Aktenanbieter wiederholen oder sich eine Liste mit zugriffsberechtigten Patienten anzeigen lassen (das dauert auch!).

Im Erfolgsfalle oder wenn schon früher der Aktenanbieter ermittelt werden konnte, wird die bereits erwähnte Liste mit den z.Zt. möglichen Aktionen angezeigt.



Ist der Aktenanbieter bekannt (Vertrag über die Nutzung einer ePA wurde abgeschlossen), können Sie die Aktivierung des ePA-Aktenkontos einfach über den entsprechenden Punkt ausführen. Hierzu muss die eGK des Patienten gesteckt sein und der Patient muss eine PIN eingeben!

Beim Erteilen der Ad-hoc-Berechtigung für Zugriffe Ihrer Praxis auf die ePA muss ebenfalls die eGK des Patienten gesteckt sein, da eine PIN-Abfrage erfolgt.
Zunächst muss jedoch das Datum, bis zu dem die Berechtigung gültig sein soll, erfasst werden. Klären Sie dann, ob der Zugriff nur auf alle normalen, von Leistungserbringern (Ärzten) eingestellten Dokumente erfolgen soll, oder auch auf die vertraulichen Dokumente des Versicherten.



Wurde die Berechtigung erfolgreich erteilt, so wird dies in der Dauerinfo der Karteikarte angezeigt.

 


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