Verarbeitung des elektronischen Medikationsplans (eMP) in der Karteikarte


01.07.2021
Voraussetzung

... für den eMP ist die kostenpflichtige Freischaltung der Funktion (PTV-4, via Menü  Hilfe - Installation > Konnektor PTV3/PTV4-Lizenzierung ) auf dem Konnektor der Praxis und ein Kartenterminal in jedem Sprechzimmer, damit der Medikationsplan während des Behandlungskontaktes bei relevanten Änderungen vom Arzt gleich auf die eGK des Patienten gespeichert bzw. aktualisiert werden kann.

Fördergelder:

Mit diesem Update können Sie außerdem ab sofort die TI-Fördergelder über Ihr KV-Abrechnungsportal beantragen, d.h. Sie loggen sich wie gewohnt ein und setzen den entsprechenden Haken für die Fördergelder.

Handhabung:

Über den Menüpunkt  Patienten - Chipkarte > Medikationsplan  erfolgt das Auslesen der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte.
Für das Lesen, Schreiben und Löschen der Medikationsdaten ist ein verifizierter Praxisausweis (SMC-B) notwendig. Ein Arztausweis (eHBA) ist nicht erforderlich.
Neben den medizinischen Daten wird die Einwilligung zur Nutzung des eMP auf der Gesundheitskarte gespeichert. Um einen eMP erstmalig anzulegen, muss zuvor die Einwilligung zur Nutzung des eMP erzeugt werden.



Die Einwilligung zur Nutzung des eMP wird automatisch aus den konfigurierten Daten zum jeweiligen Karteikartentopf generiert und umfasst ein Einwilligungsdatum, einen Namen (Arzt), sowie die Anschrift der Praxis. Die gelesene Einwilligung wird im FLEX-Karteikartenbefehl gespeichert. Auf Wunsch des Patienten kann die Einwilligung auch entzogen werden.



Der elektronische Medikationsplan wird über den Auswahlpunkt 'Medikationsplan lesen' von der elektronischen Gesundheitskarte gelesen. Grundsätzlich kann die Verarbeitung des eMP über eine PIN des Patienten oder seines Vertreters geschützt werden. Daher ist bei jedem Verarbeitungsvorgang die Abfrage, wessen PIN bei der Verarbeitung abgefragt werden soll, erforderlich.



Die gelesenen Daten werden als 'fremder' BMED-Karteikartenbefehl in der Akte gespeichert. Eine Konsolidierung des eigenen, letzten Medikationsplans (BMED) mit dem gelesenen elektronischen Medikationsplan erfolgt durch den Arzt. Aus dem BMED heraus kann der elektronische Medikationsplan auf die Gesundheitskarte des Versicherten geschrieben werden.



Der Patient kann die Verarbeitung des eMP über eine PIN oder den seines Vertreters schützen. Die PIN ist dem Patienten bekannt. Über die Auswahlliste kann der PIN-Schutz aktiviert oder aufgehoben werden. Desweiteren kann der Vertreter-PIN geändert werden.


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