NOTF = Notfalldaten der elektronischen Gesundheitskarte (NFDM) |
01.07.2021 |
Video-Tutorial:
Im Internet finden Sie zu diesem Thema ein von uns erstelltes Video, welches Sie auch jederzeit direkt im Praxis-Programm über den Menüpunktaufrufen können (vorausgesetzt, der jeweilige Praxis-PC besitzt eine Internet-Freischaltung).
Dokumente:
Zusätzlich finden Sie die offiziellen Dokumente der gematik unter dem Menüpunkt Voraussetzung:
Zur Verwendung ist ein freigeschalteter eHBA notwendig.Die Erfassung der Notfalldaten erfolgt über den NOTF-Befehl in der elektronischen Karteikarte des Patienten.
Gelesene Notfalldaten eines anderen Arztes werden als Fremddaten unter dem Topf 99 in der Karteikarte gespeichert. Es ist Pflicht, diese Daten zu archivieren. Das Löschen der Daten ist daher ausdrücklich nicht gestattet.
Es können mehrere NOTF-Befehle in der Patientenakte stehen, zur Bearbeitung wird jedoch immer der letzte Datensatz verwendet (analog zum BMED-Befehl).
Der Datensatz umfasst verschiedene Kategorien:
- Allgemeine Daten
- Einwilligung
Informationen zum Arzt, der den Notfalldatensatz erstmals angelegt hat. - Behandelnder Arzt (max. 3 Ärzte/Institutionen)
Informationen zu behandelnden Ärzten oder Institutionen wie Namen, Adressen und Kommunikationsdaten. - Kontakt
Kontaktperson für Benachrichtigungen (z.B. Familienmitglied). Erfasst werden Beziehung, Namen und Kommunikationsdaten. - Kommunikation (max. 3 Datensätze)
Bei der Neuanlage eines Notfalldatensatzes werden die in den Stammdaten enthaltenen Kommunikationsdaten (Telefon, Handy, Mail, Fax) des Versicherten automatisch im neuen Notfalldatensatz ergänzt.- Der 1. Datensatz wird den Stammdaten entnommen: Telefon, Handy.
- Der 2. Datensatz wird aus den erweiterten Stammdaten (Kontakte) befüllt:
Email-Adresse, Faxnummer.
- Einwilligung
- Medizinische Daten
Zu jedem medizinischen Datensatz wird der Erfasser der Daten gespeichert.
- Schwangerschaft
Besteht eine Schwangerschaft, Entbindungstermin? - Implantate (max. 10)
Bezeichnung, Modell, Implantationsdatum - Kommunikationsstörungen (max. 3)
nähere Erläuterung zur Störung - Weglaufgefährdung (ja/nein)
nähere Erläuterung zur Gefährdung - Besondere Hinweise (max. 3)
nähere Erläuterung zu den Hinweisen - Allergien (max. 10)
Substanz, Reaktion der Allergie oder Intoleranz - Diagnosen (max. 20)
ICD-10, ICD-10-Version, Diagnosentext mit Diagnosensicherheit und -Lokalisation, Diagnosenzeitpunkt - Arzneimittel/Rezepturen (max. 10)
Fertigarzneien, Wirkstoffverordnungen, Freitextverordnungen, Rezepturen
- Schwangerschaft
- Freiwillige Zusatzinformationen
- Es kann ein weiterer Datensatz mit freiwilligen Zusatzinformationen auf Wunsch des Patienten wie z.B. die Blutgruppe erfasst werden.
Verarbeitung der Notfalldaten in der Karteikarte
Über den MenüpunktFür das Lesen, Schreiben und Löschen der Notfalldaten ist ein verifizierter Praxisausweis (SMC-B) notwendig. Das Signieren eines zu schreibenden Notfalldatensatzes erfordert einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Die Art des Zugriffs auf die Notfalldaten (im Notfall / außerhalb des Notfalls) wird protokolliert. Dem Zugriff außerhalb des Notfalls muss vom Patienten zugestimmt werden.
- außerhalb des Notfalls von eGK einlesen und anzeigen/bearbeiten
Dies wird der Standardfall beim Zugriff auf die Notfalldaten des Patienten sein. Die Daten der Versichertenkarte werden gelesen und als Fremddaten unter dem Topf 99 in der Karteikarte gespeichert.
Die Notfalldaten werden angezeigt und können bearbeitet werden. Veränderte Daten können mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert werden. Signierte Notfalldaten können zurück auf die Versichertenkarte geschrieben werden. - im Notfall von eGK einlesen und anzeigen
Die Daten der Versichertenkarte werden gelesen und als Fremddaten unter dem Topf 99 in der Karteikarte gespeichert.
Die Notfalldaten werden angezeigt, können jedoch nicht bearbeitet werden. - auf eGK neu erstellen (ohne vorheriges Einlesen)
Es wird ein neuer Notfalldatensatz angelegt. Der Datensatz umfasst zunächst nur die Einwilligung zur Nutzung der Notfalldaten. - auf eGK löschen
Die Notfalldaten auf der Versichertenkarte werden gelöscht. - Daten auf neue eGK übertragen
Diese Funktion dient dazu, bei einem Wechsel der Gesundheitskarte die Notfalldaten unverändert von der alten eGK des Versicherten auf die neue Chipkarte zu übertragen. Ein Bearbeiten und Signieren der Daten ist für diesen Fall nicht erforderlich.
Eher eine Sonderfunktion aus dem Bereich Zertifizierung. ;-)
Bearbeiten der Notfalldaten
- Hinzufügen von Notfalldaten
Das Programm unterstützt Sie beim Hinzufügen und bietet bereits erfasste Daten wie Diagnosen, Allergien, Verordnungen, usw. zur Verwendung an. - Bearbeiten von Notfalldaten
- Löschen von Notfalldaten
- Arzt -Auswahl
Zu jedem neu erstellten oder veränderten Datensatz wird ein Autor erfasst. Dies ist in der Regel der Arzt zum aktuellen Karteikartentopf. Über diesen Schalter kann der Arzt/Autor gewechselt werden.
Die weiteren Knöpfe im Toolbar oben:
- Signieren der Notfalldaten in der Patientenakte
Es wird der elektronische Arztausweis angefordert. Sind mehrere Ärzte mit einem Arztausweis konfiguriert, erfolgt an dieser Stelle eine Abfrage zur Auswahl des Arztes. Anschließend wird der Arztausweis zu diesem Arzt gesucht und zur Signatur der Daten verwendet. - Schreiben der Notfalldaten auf die eGK
Die signierten Notfalldaten werden auf die eGK des Versicherten geschrieben. Vor dem Schreiben wird geprüft, ob die vorhandenen Notfalldaten bereits gelesen und älter als die zu schreibenden Daten sind.- Löschen aller Notfalldaten auf der eGK
- Schreiben der Notfalldaten auf die eGK
Vergütung für die Bearbeitung der Notfalldaten
- GOP 01640
Für das erstmalige Anlegen eines Notfalldatensatzes werden bis zum 20.10.2021 160 Punkte und danach 80 Punkte vergütet.
Kann nur berechnet werden,- wenn auf der eGK noch kein Notfalldatensatz mit medizinisch relevanten Informationen vorhanden ist und notfallrelevante Informationen existieren (Diagnose, Befunde, Medikation u.ä.)
- einmal im Krankheitsfall
- ist nur von Vertragsärztinnen und -ärzten berechnungsfähig, die durch Diagnostik und/oder Therapie ein umfassendes Bild zu Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen der Person haben bzw. infolge einer krankheitsspezifischen Diagnostik und/oder Therapie über notfallrelevante Informationen zur Person verfügen
- GOP 01641
Für die Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes werden 4 Punkte vergütet.
- Zuschlag zu allen Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt
- einmal im Behandlungsfall
- wird von KV automatisch hinzugefügt
- GOP 01642
Für das Löschen eines Notfalldatensatzes wird 1 Punkt vergütet.
- einmal im Behandlungsfall
- auf Wunsch der Patientin oder des Patienten
- zur Dokumentation, dass eine Löschung erfolgt ist
Quelle: https://www.kbv.de/html/39801.php
Erstattung: Technikkosten
Die Praxen haben Anspruch auf die Erstattung der Kosten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die benötigten Komponenten für Notfalldaten und/oder elektronischen Medikationsplan (eMP) vorhalten und anwenden können. Dies müssen Praxen gegenüber ihrer KV nachweisen können.Komponente | Pauschale |
NFDM/eMP-Updates für Konnektor und PVS | 530 Euro einmalig |
Zusätzliches Kartenterminal - kann für NFDM und eMP genutzt werden | 595 Euro je Kartenterminal Anspruch: Ein zusätzliches Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle |
Zuschlag Betriebskosten auf die bereits im Rahmen der TI-Erstausstattung gezahlten Betriebskosten | 4.50 Euro je Quartal |