Das eRezept


01.01.2022
Ab dem 01.01.2022 soll, laut Gematik, das eRezept verpflichtend eingesetzt werden. Unserer Meinung nach kann ab dem 01.01.2022 jedoch höchstens von einer Einführungsphase des eRezepts ausgegangen werden.

Stellen Sie also nicht zu euphorisch eRezepte aus, da diese momentan in den meisten Apotheken nicht eingelöst werden können. Wenn es eine Apotheke gibt, von der Sie wissen, dass das eRezept funktioniert und Sie Patienten haben, welche diese Apotheke aufsuchen, dann scheuen Sie sich nicht, ein eRezept auszustellen! Es geht nichts über den Feldversuch, um Fehler zu erkennen und zu beheben.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auch noch auf unseren Newsletter hinweisen: Diesen können Sie jederzeit über das Programm-Menü  Hilfe - Newsletter > Anmeldung  abonnieren (auch für eine neue Mailadresse z.B.).

Wer am im Newsletter angekündigten eRezept-Webcast nicht teilnehmen konnte, kann sich ihn nachträglich unter dem Menüpunkt  Hilfe - Online Tutorials  ansehen.

 

Was wird in der Praxis benötigt, um das eRezept zu nutzen?

  • TI + Konnektor
  • In der Praxis muss die personalisierte Anmeldung konfiguriert sein. Hierbei gibt es unterschiedliche Abstufungen. Es reicht, wenn sich jeder Arzt personalisiert mit eigenem Passwort anmeldet. Mitarbeiter können mit dem gleichen Passwort (weiter-)arbeiten.



    Nicht ganz unwichtig ist der Haken zur automatischen Abmeldung bei der Anmeldung an einem anderen Arbeitsplatz. Falls dieser nicht gesetzt ist, sind Sie evtl. noch an einem Platz angemeldet, an dem Sie gar nicht mehr arbeiten.
    Hier könnten dann beliebige Personen ohne Aufsicht Rezepte signieren.

  • In der globalen Konfiguration unter dem Knoten "Formulare" muss das eRezept eingeschaltet werden. Hier wird auch gewählt, ob der Ausdruck des eRezept-Tokens auf DIN-A4 oder DIN-A5 erfolgen soll.



  • Mindestens ein Arzt (eigentlich jeder Arzt...) muss einen HBA haben und den dazugehörigen PIN.
  • Um ein eRezept verordnen zu können, muss der HBA des Arztes gesteckt sein.
  • Für ein frustfreies Arbeiten wird bei erstmaliger Verordnung automatisch die Komfortsignatur aktiviert, siehe vorherige Beschreibung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein eRezept zu verordnen?

  • Es kann nur der Befehl RP elektronisch verordnet werden.
  • Keine Privatpatienten.
  • Keine sonstigen Kostenträger.
  • Keine Verordnungen im Rahmen des HzV.
  • Kein Sprechstundenbedarf.

Welche Verordnungen gibt es?

Theoretisch gibt es folgende, unterschiedliche Verordnungen:

  • PZN-Verordnung: Verpflichtend umgesetzt, Rezeptierdaten für eine Verordnung von in den Preis- und Produktverzeichnissen nach § 131 SGB V gelisteten Produkten.
  • Freitextverordnungen: Verpflichtend umgesetzt, alles, was im Programm als RP ohne PZN eingetragen wird.
  • Wirkstoffverordnungen: Nicht umgesetzt, da nicht verpflichtend und noch nicht final spezifiziert.
  • Rezeptur: Nicht umgesetzt, da nicht verpflichtend und noch nicht final spezifiziert.
  • Sprechstundenbedarf: Nicht umgesetzt, da nicht verpflichtend und noch nicht final spezifiziert.

Unterschiede elektronische Verordnung / Muster 16

Offensichtlich ist natürlich das Ausbleiben des ausgedruckten Rezeptformulars Muster 16.

Ist eine Verordnung elektronisch erstellt und versendet worden, ist das Rezept nicht mehr zu löschen oder zu ändern! Das hat den Hintergrund, dass nicht nur die sichtbaren Daten in der Karteikarte gespeichert werden, sondern zusätzlich sehr viele, "unsichtbare" Verwaltungsinformationen.

Eine Änderung am Verordnungstext bei einer PZN-Verordnung ist nicht möglich. Entweder der unveränderte Handelsname als PZN-Verordnung oder der geänderte Text, dann allerdings als Freitextverordnung.
Hintergrund: Bei einer PZN-Verordnung ist es nicht gesichert, dass der Apotheker den geänderten Herstellernamen angezeigt bekommt. Evtl. wird nur der zur PZN gehörende Originalname angezeigt.

 

Alle Vorarbeiten erledigt, die Verordnung eines eRezeptes ist möglich

Wir haben uns bemüht, den Verordnungsprozess weitestgehend an den des alten Muster 16 anzulehnen. D.h, sind alle Voraussetzungen für ein eRezept gegeben, wird beim Auslösen der Druckfunktion folgende Liste mit möglichen Aktionen angezeigt:

 

  • Als obersten Eintrag findet man den "alten" Ausdruck des Muster 16, da dieses im 1. Quartal 2022 sicherlich der am häufigsten zu wählende Weg ist.
  • Der dritte Eintrag erstellt, signiert und versendet die Verordnung als eRezept.
    Dies sollte gewählt werden, wenn der Patient die funktionierende Gematik-App auf seinem Smartphone installiert hat. Da dies momentan nur sehr selten der Fall sein wird, sollte man Eintrag 2 wählen.
  • Im zweiten Eintrag der Liste wird zusätzlich zum Versenden des eRezeptes das eRezept-Token zur Weitergabe an den Patienten ausgedruckt.

    Dieser Ausdruck ist keine rechtsgültige Verordnung, da sie nicht unterschrieben werden darf / kann / muss. D.h. sollte der elektronische Weg in der Apotheke erfolglos enden, weil die Verordnung hier nicht eingelöst werden kann, muss der Patient eine andere Apotheke aufsuchen oder aber in die Praxis zurückkehren und den Ausdruck des alten Muster 16 verlangen.



Der Versand eines eRezeptes ist in drei Phasen unterteilt. Als Erstes muss man sich für jedes Präparat 3 IDs holen. Dieses sind Verwaltungsdaten, die wir uns zur eindeutigen Identifizierung der Verordnung merken müssen, für Sie hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
In der zweiten Phase werden die Präparate signiert und in der dritten schließlich versendet. Einen erfolgreichen Versand erkennt man daran, dass neben dem RP-Befehl nun kein Drucker, sondern eine Wolke mit einem Pfeil nach oben erscheint.



Erneut drucken:

Stellt man sich auf die bereits versendete Verordnung und löst erneut den Druckvorgang aus, bekommt man die Liste mit folgenden Aktionen:



Wählt man den Ausdruck des Muster 16, wird die bereits elektronisch versendete Verordnung zuerst storniert und anschließend das "alte" Papierrezept gedruckt. Ohne Stornierung könnte der Patient das Papierrezept und die elektronische Verordnung einlösen, also die Medikamente doppelt beziehen.
Falls der Patient den Ausdruck des eRezept-Tokens verlegt hat, kann dieses unter der zweiten Option gedruckt werden. Eine Stornierung der Verordnung, ohne nochmaligen Ausdruck, ist auch möglich.

 

Erweiterte Möglichkeiten

Durch einen Klick mit der rechten Maustaste neben den Befehl RP bekommt man ein Kontextmenü, in dem man die Verordnungsliste aufrufen kann.



Hier hat man die Möglichkeit, einzelne Präparate zu stornieren, zu bearbeiten oder zu drucken.

 

Versand eines eRezeptes ist nicht möglich

Es sind nicht alle Voraussetzungen zum Erstellen eines eRezeptes erfüllt?
In diesem Fall wird automatisch, ohne weitere Nachfrage, das Muster 16 in Papierform gedruckt.


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