Medikation bei Schwangeren gebührenpflichtig |
01.04.2022 |
- Erhält eine Schwangere bei einem Gynäkologen eine Verordnung, ist diese ohne Nachfrage gebührenfrei.
- Bei einem Nicht-Gynäkologen kommt eine Nachfrage, ob die Medikation im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht.
- Neu:Wird vor dem Verordnungstext <Z> angegeben, ist diese Verordnung in Bezug auf eine Schwangerschaft immer und ohne Nachfrage gebührenpflichtig!
Anwendbar auf die Karteikartenbefehle RP und RPH.Nutzen Sie gerne den Markierungsassistenten! (Aufruf: < und Leertaste)
Zusätzlich kann bei Bedarf in der globalen Konfiguration (beim Arzt, Reiter "Verordnung", Abschnitt "Rezeptdruck") der Schalter "Immer Abfrage Schwangerschaft" gesetzt werden:
Bei jeder Verordnung für eine Schwangere wird dann gefragt, ob die Medikation im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht.