Chronikerpauschale


01.04.2022
Wegen der Dynamik im Risikostrukturausgleich und der in der ICD-Stammdatei fehlenden Klassifizierung von Diagnosen als "chronisch" im Sinne der Abrechenbarkeit der Chronikerpauschale wird die Existenz bestimmter im Quartal "abgerechneter" ICD nicht mehr als Kriterium für den Vorschlag zur Chronikerpauschale verwendet.

Stattdessen führt nun die Existenz der Chronikerpauschale im Vorquartal zum entsprechenden Vorschlag, wenn auch die sonstigen Bedingungen zutreffen (z.B. kontinuierliche ärztliche Behandlung).

Die zugehörige Meldung lautet nun:
"Chronikerpauschale auch dieses Quartal berechnungsfähig?"

Beachten Sie bitte die erforderliche kontinuierliche Kodierung der gesicherten Diagnose(n) der chronischen Erkrankung(en) gemäß ICD-10-GM!
Für eine weitergehende Unterstützung durch das Praxis-Programm wäre ein Katalog erforderlich, der festlegt, ob ein ICD-10-GM unzweifelhaft oder potentiell eine lang andauernde, lebensverändernde Erkrankung anzeigt.
Nach Aussage der KBV gibt es für diesen Sachverhalt jedoch keine Liste, welche in ein Praxisverwaltungssystem integriert werden kann.

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