Impfnachweis bei Covid-19-Auffrischimpfungen |
01.04.2022 |
- Bei der Erstellung des Impfnachweises zu Covid-19 wird nun im entsprechenden Dialog die aus den Angaben resultierende Impfdosis sofort angezeigt, siehe Bild unten.
- Wegen der Möglichkeit der Impfung mit verschiedenen Impfstoffen zum Erreichen des vollständigen Impfstatus (heterologes Impfschema) muss nun generell ein Impfkontext erfasst werden (zu erster Impfung bzw. Genesenenimpfung).
- Die ehemals erste Auffrischimpfung nach "Janssen/Johnson & Johnson" mit Impfdosis 2/1 ist nun als Abschlussimpfung zu erfassen, da hier nun auch 2 Impfungen für eine vollständige Impfung erforderlich sind.
In den neuen EBM-Stammdateien sind von der KBV die zugehörigen Impfziffern angepasst worden, die 88334 wurde zu 88334A (Erstimpfung) und 88334B (Abschlussimpfung). Wird im Etikett zur letzten Covid-19-Impfung im Karteikarten-Dauerinfobereich oder der Patienten-/Wartezimmerliste eine Auffrischimpfung angezeigt, so kann es sich weiterhin um die zweite Impfung nach Erstimpfung mit "Jannssen/Johnson & Johnson" handeln, die nach neuer Regelung als Abschlussimpfung gilt.
