Impfnachweis bei Covid-19-Auffrischimpfungen


01.04.2022
  • Bei der Erstellung des Impfnachweises zu Covid-19 wird nun im entsprechenden Dialog die aus den Angaben resultierende Impfdosis sofort angezeigt, siehe Bild unten.

  • Wegen der Möglichkeit der Impfung mit verschiedenen Impfstoffen zum Erreichen des vollständigen Impfstatus (heterologes Impfschema) muss nun generell ein Impfkontext erfasst werden (zu erster Impfung bzw. Genesenenimpfung).



  • Die ehemals erste Auffrischimpfung nach "Janssen/Johnson & Johnson" mit Impfdosis 2/1 ist nun als Abschlussimpfung zu erfassen, da hier nun auch 2 Impfungen für eine vollständige Impfung erforderlich sind.
    In den neuen EBM-Stammdateien sind von der KBV die zugehörigen Impfziffern angepasst worden, die 88334 wurde zu 88334A (Erstimpfung) und 88334B (Abschlussimpfung).

  • Wird im Etikett zur letzten Covid-19-Impfung im Karteikarten-Dauerinfobereich oder der Patienten-/Wartezimmerliste eine Auffrischimpfung angezeigt, so kann es sich weiterhin um die zweite Impfung nach Erstimpfung mit "Jannssen/Johnson & Johnson" handeln, die nach neuer Regelung als Abschlussimpfung gilt.


Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Gesundheitsamt, die KV oder das RKI -- wir können dazu keine fachlichen Auskünfte geben.

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