Erfassung eines Behandlungstages bei IVD-Leistungen |
01.07.2022 |
Erhält man eine Überweisung zur Erbringung in-vitro-diagnostischer Leistungen (IVD-Leistungen) mittels Muster 6, 10, 10A, 39A, muss das Datum im Feld Behandlungstag bei IVD-Leistungen: erfasst und bei der Abrechnung mit übertragen werden.
Im Praxis-Programm erfolgt die Erfassung im Überweisungsschein (SUBR) im Feld Zusatzangaben (F11:) nach Betätigen der Taste F11 .

Wird die Laborleistung vom behandelnden Arzt im Praxislabor selbst durchgeführt, entspricht der Leistungstag in der Regel dem Behandlungstag. Bei veranlassten in-vitro-diagnostischen Leistungen liegt der Leistungstag in der Regel ein bis mehrere, teilweise voneinander abweichende, Tage nach dem Tag der Probennahme durch den behandelnden Arzt.


Ist das Probenentnahmedatum nicht bekannt, muss entweder das Ausstellungsdatum des Scheines oder das Probeneingangsdatum verwendet werden.
Im Praxis-Programm erfolgt die Erfassung im Überweisungsschein (SUBR) im Feld

Formell:
Nach den Allgemeinen Bestimmungen 3.8.5 des EBM gilt für in-vitro-diagnostische Leistungen der Tag der Probenentnahme als Behandlungstag. Für die Anwendung von Abrechnungsbestimmungen (z.B. "einmal je Behandlungstag") ist somit - unabhängig vom Tag, an dem alle in der Arztpraxis obligaten Leistungsinhalte vollständig durchgeführt wurden (Leistungstag) - auf den Tag der Probenentnahme abzustellen.Wird die Laborleistung vom behandelnden Arzt im Praxislabor selbst durchgeführt, entspricht der Leistungstag in der Regel dem Behandlungstag. Bei veranlassten in-vitro-diagnostischen Leistungen liegt der Leistungstag in der Regel ein bis mehrere, teilweise voneinander abweichende, Tage nach dem Tag der Probennahme durch den behandelnden Arzt.

- Da die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen der Programmierung weit auseinander klafft, gilt im Praxis-Programm der IVD-Behandlungstag nicht als Referenzdatum für das EBM-Regelwerk!
- Auf etwaige Regeln muss somit selbst geachtet werden!
- Werden Ziffern der Kapitel 11.4 oder 19.4 erbracht und es ist kein Datum ÏVD-Behandlungstag" erfasst, gibt es eine Warnung im Regelprüflauf.

Ist das Probenentnahmedatum nicht bekannt, muss entweder das Ausstellungsdatum des Scheines oder das Probeneingangsdatum verwendet werden.