Ziffernerweiterung für Analogziffern in Rechnung ausgeben


01.07.2022
Ziffernerweiterungen für offizielle Analogziffern können jetzt erfasst und in der Rechnung (auch PVS-Abrechnung) ausgegeben werden.
Beispiel einer Ziffernerweiterung: A1387.1
Laborziffern müssen weiterhin wie gewohnt erfasst werden, Beispiel: 3563H1.

Um die Analogziffer korrekt zu erfassen, muss im Dialog der Schalter "Erweiterung ausgeben" aktiviert werden.
Analogziffern werden nicht im Rahmen der Aktualisierung der Gebührenpositionen geändert.

Hinweis: Das Postfix kann bei der Rechnungserstellung vorne angestellt werden, in der globalen Konfiguration über den Schalter "Postfix bei Analogziffer voranstellen":



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