Versand des Einlösebelegs nur noch via KIM


01.10.2022
Das Versenden des eRezept-Einlösebelegs unverschlüsselt über eine öffentliche Mailadresse bzw. SMS wurde vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein als unzulässig eingestuft. Zudem ist eine Zustimmung von Versicherten in einen unverschlüsselten Versand rechtlich nicht möglich.
Es bleibt also nur der Ausdruck, die Gematik-App oder der Versand des Einlösebelegs via Mail mit einem KIM-Konto der TI oder via KIM-Direktzuweisung.

Direktzuweisung an Apotheke

Hierbei wird kein PDF-Dokument als Anhang der Mail verschickt, sondern die Daten des QR-Codes sind direkt, maschinenlesbar im Mailheader kodiert.
Vorteil für den Apotheker: Er muss nichts scannen und kann die Mail direkt in seinem Warenwirtschaftssystem weiter verarbeiten.



Wo ist der Haken?
Dieser Weg ist für die direkte Kommunikation mit Apotheken vorgesehen.
Ob dieser automatische Weg funktioniert, hängt von der Apotheke bzw. dem Apothekensystem ab.

Also: Die Verwendung sollte nur nach Absprache und vorherigem Test mit der Apotheke Ihres Vertrauens erfolgen!


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