eAU: Arbeitgeber-Exemplar ab 01.01.2023 und Auswahlvarianten bei Blankodruck


01.01.2023
Arbeitgeber:
Ab dem 01.01.2023 obliegt es dem Arbeitgeber, die AU eines Arbeitnehmers elektronisch von der jeweiligen Kasse abzurufen. Der Arbeitnehmer muss lediglich seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Das Praxis-Programm druckt ab dem 01.01.2023 nur noch das Exemplar für den Versicherten.

Über die Globale Konfiguration (praxisweit geltend) kann im Knoten "Formulare" der Schalter "Exemplar für den Versicherten/Arbeitgeber auf Nachfrage drucken" gesetzt werden:



Mit dieser Einstellung wird vor dem Ausdruck ein Auswahlfenster angezeigt, in der die Exemplarauswahl für den Versicherten und den Arbeitgeber selektiert werden kann:



Unabhängig davon kann über das Kontextmenü zum AU-Befehl eine Vorschau der AU angezeigt werden und hierin gezielt ein einzelnes Exemplar gedruckt werden. Sollte die elektronische Übermittlung der AU an die Kasse nicht erfolgreich sein, wird automatisch auch das Exemplar für den Arbeitgeber gedruckt.

Sollte ein Patient nach erfolgreichem eAU-Versand dennoch nachträglich einen Ausdruck für den Arbeitgeber wünschen, da dieser nicht in der Lage war, die AU elektronisch abzurufen, kann dies auf einfache Weise über das Kontextmenü zum AU-Befehl geschehen (also via Maus-Rechtsklick in der Befehlsspalte):



Blankodruck:
Gemäß KBV-Anforderung kann die eAU als Blankodruck mit/ohne Patientendaten, mit/ohne BSNR/LANR und Stempel gedruckt werden.
Weiterhin gibt es die Auswahlmöglichkeit des Druckexemplars (Kasse, Arbeitgeber, Versicherter).



Standardeinstellung ist der Druck des Versichertenexemplars.

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