Antrag auf Kostenübernahme Rehabilitationssport/Funktionstraining


01.01.2023
Im Januar 2023 wird das Formular "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport oder Funktionstraining" (Muster 56, RSPO-Befehl) aktualisiert.
Für die Einführung des neuen Formulars greift eine Stichtagsregelung zum 01.01.2023.
Alte Formulare dürfen daher nicht aufgebraucht werden. Das Praxis-Programm verwendet ab dem 1. Januar automatisch das neue Formular. Eingabemasken und Befehl unterscheiden sich leicht von der bisherigen Variante. Die Überführung der Daten eines alten Befehls in den neuen RSPO ist weitestgehend möglich.

Befehl in der Karteikarte:



Kassenformular 'Antrag auf Kostenübernahme (Muster 56)':



Änderungen:
  • Es können nur noch zwei behandlungsrelevante Diagnosen erfasst werden. Der ICD-10-Code wird gedruckt.
  • Die Erfassung eines erhöhten Teilhabebedarfs wurde ergänzt (Blindheit, Doppelamputation, Hirnverletzung).
  • Im Bereich des Rehabilitationssports für Herzgruppen wurden weitere Differenzierungen vorgenommen.
  • Die empfohlene Anzahl der wöchentlichen Übungseinheiten wird nun über den  F11 -Dialog erfasst. Im Bereich 'Funktionstraining' kann zwischen Trockengymnastik und Wassergymnastik unterschieden werden.

Erfassung der Kreuz- und Auswahlfelder für den Anwendungsfall 'Rehabilitationssport':



Erfassung der Kreuz- und Auswahlfelder für den Anwendungsfall 'Funktionstraining':



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