KIM-Mailprofil auch für Nebenbetriebsstätten |
01.01.2023 |
Pro Hauptbetriebsstätte wurde bereits eine KIM-Mailadresse in der Praxis etabliert.
Auf Kundenwunsch ist es nun möglich, für Nebenbetriebsstätten ebenfalls KIM-Mailprofile einzurichten.
Voraussetzung hierfür ist ein Praxisausweis (SMC-B) mit einer zu dieser Nebenbetriebsstätte gehörenden Telematik-ID, da nur so der korrekte Eintrag im Verzeichnisdienst erfolgt.
Die kostenpflichtige Einrichtung kann von Ihnen am Hauptrechner über den Menüpunkt erfolgen.
Auf Kundenwunsch ist es nun möglich, für Nebenbetriebsstätten ebenfalls KIM-Mailprofile einzurichten.
Voraussetzung hierfür ist ein Praxisausweis (SMC-B) mit einer zu dieser Nebenbetriebsstätte gehörenden Telematik-ID, da nur so der korrekte Eintrag im Verzeichnisdienst erfolgt.
Die kostenpflichtige Einrichtung kann von Ihnen am Hauptrechner über den Menüpunkt