TSVG-Neupatientenregelung - Ausnahme in KV-SH |
01.04.2023 |
Eigentlich gibt es laut KBV ab dem 01.01.2023 keine extrabudgetären TSVG-Neupatienten mehr.
Die KV-SH hat die Regelung verlängert, (wohl erst einmal bis zum 01.07.2023). Deshalb ist jetzt in der globalen Konfiguration beim Knoten "Praxis" bei Bedarf ein Ablaufdatum für TSVG-Neupatienten einstellbar:

Vorgabe von seiten der KV-SH ist der 01.07.2023. Bei allen anderen der 01.01.2023. Das Datum kann manuell geändert werden. Die Neupatienten werden nur noch für die Zeitraum⇾Ziffern-Statistik markiert. Die Scheinmarkierung für die Abrechnung ist nicht mehr zulässig und somit im Programm auch nicht mehr auswählbar!
Die KV-SH hat die Regelung verlängert, (wohl erst einmal bis zum 01.07.2023). Deshalb ist jetzt in der globalen Konfiguration beim Knoten "Praxis" bei Bedarf ein Ablaufdatum für TSVG-Neupatienten einstellbar:

Vorgabe von seiten der KV-SH ist der 01.07.2023. Bei allen anderen der 01.01.2023. Das Datum kann manuell geändert werden. Die Neupatienten werden nur noch für die Zeitraum⇾Ziffern-Statistik markiert. Die Scheinmarkierung für die Abrechnung ist nicht mehr zulässig und somit im Programm auch nicht mehr auswählbar!