Impfziffern-Suffixe SARS-CoV-2


01.04.2023
Ab dem 1. Januar 2023 sollte eigentlich die Systematik der Abrechnungsziffern zu Impfungen SARS-CoV-2 angepasst werden: Es sollten alle Suffixe außer A für allgemeine Indikation, G für Pflegeheimbewohner und V für berufliche Indikation entfallen. Die dann obligate Angabe der Stellung in der Impfserie (als Zusatzangabe zur Ziffer, im Praxis-Programm via "ImpfAnz:") macht weitere Suffixe bzw. die Unterscheidung von Erst-/Zweit- und Auffrischimpfungen ja auch eigentlich überflüssig.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist uns jedoch unklar, ob diese Regelung tatsächlich in Kraft getreten ist. Je nach KV ist die Regelung dort (noch?) unbekannt.
Daher werden nun erstmal wieder alle Suffixe akzeptiert, zumal die Ziffern mit diesen Suffixen auch in den EBM-Stammdateien zu Q1/2023 weiterhin enthalten sind. Die "alten" Suffixe wie R für Auffrischimpfung können notfalls durch KVen oder uns prinzipiell in die "neuen" Suffixe überführt werden.

KV Niedersachsen, siehe Abschnitt: Neue Abrechnungssystematik für Covid-19-Impfungen ab dem 1. Januar 2021

MediSoftware, Steinstrasse 1, 24118 Kiel | Tel. (0431) 8 86 87-0 | Kontakt | Impressum
powered by webEdition CMS