PCR-Tests ab dem 1.3.2023 als normale Laborüberweisung


01.04.2023
Mit dem Auslaufen der Ansprüche auf kostenfreie Testungen nach Testverordnung am 28. Februar 2023 werden PCR-Tests und AntiGen-Tests nicht mehr vom Bund finanziert und können nicht mehr über die KBV abgerechnet werden.
Praxen verwenden für die Beauftragung eines SARS-CoV-2-Nachweises im Labor ab 1. März 2023 das Formular 10 (Laborüberweisung).

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