elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)


01.07.2023
Über das Verfahren der elektronischen Ersatzbescheinigung können Versichertendaten direkt vom Kostenträger angefordert werden.Wenn keine eGK als Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann oder der Leseprozess der eGK aus technischer Sicht nicht möglich ist, kann eine elektronische Ersatzbescheinigung für einen Patienten angefordert werden. Hierzu wird eine spezielle KIM-Nachricht an den Kostenträger geschickt. Liegt zum angefragten Zeitpunkt ein gültiges Versicherungsverhältnis vor, liefert die Kasse einen vollständigen Versichertendatensatz. Besteht zum Zeitpunkt keine Versicherung, liefert die Kasse eine Fehlermeldung. Die Prüfung erfolgt innerhalb weniger Minuten.

Die Anfrage wird entweder für einen bereits aufgenommenen Patienten (Auswahl über die Patientenliste) oder für einen Neupatienten über die Eingabe von eGK-Versichertennummer und IK des Kostenträgers (IKNR) gestellt.Der Aufruf erfolgt über den Menüpunkt  Patient - Chipkarte > Ersatzbescheinigung .



Anfrage für einen Patienten mit bekannten Stammdaten



Über den Knopf  Patientensuche  kann ein anderer Patient ausgewählt werden.
Über den Knopf  Anfrage starten  wird für die aktuelle Auswahl eine Anfrage für eine eEB initiiert.

Anfrage für einen Neupatienten



Die eGK-Versichertennummer muss manuell erfasst werden.
Die IK des Kostenträgers (IKNR) kann über die Hilfetaste  F11  gesucht werden.
Über den Knopf  Anfrage starten  wird für die aktuelle Auswahl eine Anfrage für eine eEB initiiert.

Derzeit nimmt nur die Techniker Krankenkasse an diesem Projekt teil (ab dem 17.4.2023). Andere Kostenträger wollen im Laufe des dritten Quartals ebenfalls folgen.
Nimmt der Kostenträger zur eEB-Anfrage nicht am Verfahren teil, liefert das Praxis-Programm einen Fehler.



Verwaltung aller Anfragen von Ersatzbescheinigungen

Alle Anfragen werden für 90 Tage in einer Datenbank gespeichert
( Kommunikation - Konsolen > Ersatzbescheinigung ).



Aus dieser Liste kann ebenfalls über den Knopf  Ersatzbescheinigung  eine neue Anfrage erstellt werden.

Eine gültige Ersatzbescheinigung wird im Chipkartenspooler gespeichert und kann von dort weiterverarbeitet werden.

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