elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) |
01.07.2023 |
Über das Verfahren der elektronischen Ersatzbescheinigung können Versichertendaten direkt vom Kostenträger angefordert werden.Wenn keine eGK als Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann oder der Leseprozess der eGK aus technischer Sicht nicht möglich ist, kann eine elektronische Ersatzbescheinigung für einen Patienten angefordert werden. Hierzu wird eine spezielle KIM-Nachricht an den Kostenträger geschickt. Liegt zum angefragten Zeitpunkt ein gültiges Versicherungsverhältnis vor, liefert die Kasse einen vollständigen Versichertendatensatz. Besteht zum Zeitpunkt keine Versicherung, liefert die Kasse eine Fehlermeldung. Die Prüfung erfolgt innerhalb weniger Minuten.
Die Anfrage wird entweder für einen bereits aufgenommenen Patienten (Auswahl über die Patientenliste) oder für einen Neupatienten über die Eingabe von eGK-Versichertennummer und IK des Kostenträgers (IKNR) gestellt.Der Aufruf erfolgt über den Menüpunkt .


Über den Knopf Patientensuche kann ein anderer Patient ausgewählt werden.
Über den Knopf Anfrage starten wird für die aktuelle Auswahl eine Anfrage für eine eEB initiiert.

Die eGK-Versichertennummer muss manuell erfasst werden.
Die IK des Kostenträgers (IKNR) kann über die Hilfetaste F11 gesucht werden.
Über den Knopf Anfrage starten wird für die aktuelle Auswahl eine Anfrage für eine eEB initiiert.
Derzeit nimmt nur die Techniker Krankenkasse an diesem Projekt teil (ab dem 17.4.2023). Andere Kostenträger wollen im Laufe des dritten Quartals ebenfalls folgen.
Nimmt der Kostenträger zur eEB-Anfrage nicht am Verfahren teil, liefert das Praxis-Programm einen Fehler.

( ).

Aus dieser Liste kann ebenfalls über den Knopf Ersatzbescheinigung eine neue Anfrage erstellt werden.
Eine gültige Ersatzbescheinigung wird im Chipkartenspooler gespeichert und kann von dort weiterverarbeitet werden.
Die Anfrage wird entweder für einen bereits aufgenommenen Patienten (Auswahl über die Patientenliste) oder für einen Neupatienten über die Eingabe von eGK-Versichertennummer und IK des Kostenträgers (IKNR) gestellt.Der Aufruf erfolgt über den Menüpunkt

Anfrage für einen Patienten mit bekannten Stammdaten

Über den Knopf
Über den Knopf
Anfrage für einen Neupatienten

Die eGK-Versichertennummer muss manuell erfasst werden.
Die IK des Kostenträgers (IKNR) kann über die Hilfetaste
Über den Knopf
Derzeit nimmt nur die Techniker Krankenkasse an diesem Projekt teil (ab dem 17.4.2023). Andere Kostenträger wollen im Laufe des dritten Quartals ebenfalls folgen.
Nimmt der Kostenträger zur eEB-Anfrage nicht am Verfahren teil, liefert das Praxis-Programm einen Fehler.

Verwaltung aller Anfragen von Ersatzbescheinigungen
Alle Anfragen werden für 90 Tage in einer Datenbank gespeichert(

Aus dieser Liste kann ebenfalls über den Knopf Ersatzbescheinigung eine neue Anfrage erstellt werden.
Eine gültige Ersatzbescheinigung wird im Chipkartenspooler gespeichert und kann von dort weiterverarbeitet werden.