eRezept Mehrfachverordnung (MVO) |
01.07.2023 |
MVO, was ist das? Was soll das?
Eine Mehrfachverordnung ist prinzipiell für jedes Präparat einer elektronischen Verordnung ausstellbar. Sinn einer solchen Verordnung soll es sein, die Praxisbesuche aufgrund von Wiederholungsrezepten, für Patienten mit Dauermedikationen, einzuschränken.Zu bedenken ist, dass hierdurch auch die Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte in Folgequartalen eingeschränkt wird und somit die sogenannten Verdünnerscheine ausbleiben.Eine Mehrfachverordnung kann aus 2-4 Teilverordnungen bestehen. Hierbei können Fristen definiert werden, ab wann bzw. bis wann ein Einlösen erfolgen darf.
Ein elektronisches Versenden der MVO an eine Apotheke, z.B. via KIM-Mail, ist nicht möglich, da der Patient/die Patientin das Rezept für weitere Einlösevorgänge aufbewahren muss.Hier ist auch das nächste Problem: Ein solches Rezept kann einen durchaus ein Jahr begleiten. Da die Gematik-App immer noch nicht funktional ist und andere elektronische Wege eigentlich nicht zulässig sind, bleibt nur der Papierausdruck. Dieser muss sorgsam aufbewahrt und vor Kaffeeflecken geschützt werden, ansonsten steht der Patient schnell wieder in der Praxis, um sich einen Wiederholungsausdruck zu besorgen.
Erfassung einer MVO
In der Karteikarte werden die Verordnungen ganz normal erfasst. Vor dem elektronischen Versand kann man durch einen Rechtsklick links neben den Befehl der Verordnung ein Kontextmenü öffnen.
In diesem Menü die Mehrfachverordnung auswählen.

Besteht die Verordnung aus mehr als einem Präparat, erhält man eine Liste.

Hier kann nun ausgewählt werden, welches Präparat zur MVO werden soll. Nach Betätigen des Knopfes Bearbeiten am unteren Fensterrand erhält man den Mehrfachverordnungs-Assistenten.

Das Feld

Hier kann nun noch ein optionales Bis-Datum für jede Teilverordnung angegeben werden. Ohne Angabe beträgt die maximale Gültigkeit 365 Tage. Eine Einschränkung sollte nur erfolgen, wenn es hierfür triftige Gründe gibt. Im Bedarfsfall kann in diesem Dialog auch das Ab-Datum eingegeben/geändert werden.
In der Karteikarte stellt sich eine MVO folgendermaßen dar:

Durch Anklicken der Etiketten erhält man den vorherigen Dialog. Sollte die Verordnung bereits versendet sein, allerdings nur zur Ansicht.
Nach erfolgreichem Versand und einem Rechtsklick auf die Etiketten erhält man ein Kontextmenü.

Hier ist es nun möglich, den Einlösebeleg erneut zu versenden bzw. zu drucken. Bei einer Stornierung kann man jede einzelne Teilverordnung stornieren.

