Schrittweise Aktivierung der Komfortsignatur |
01.07.2023 |
Zum 1.1.2024 soll die Verwendung des elektronischen Rezepts verpflichtend eingeführt werden.
Um eine praxistaugliche Nutzung zu gewährleisten, ist die Verwendung der Komfortsignatur essentiell. Zudem drohen empfindliche Honorarkürzungen, wenn ab 1.1.2024 nicht eine Mindestquote von ausgestellten eRezepten je Arzt erreicht wird (in Berlin wird eine Zahl größer 85% gehandelt!).
Die Aktivierung der Komfortsignatur erfordert einen Neustart des Konnektors. Die Aktivierung bei Programmende wird schrittweise (nicht bei allen Kunden gleichzeitig) durchgeführt.
Die Änderung betrifft nur die technische Möglichkeit zur Nutzung der Komfortsignatur.
Zusätzlich muss im Praxis-Programm die Benutzer-Anmeldung manuell angepasst werden (personalisierte Anmeldung), falls noch nicht geschehen.
Hinweis: Im Patientenrechtegesetz werden persönliche Anmeldungen von Ärzten bereits seit 2014 obligat gefordert.
Dies bedeutet,...
Es ist vorteilhaft, wenn Sie sich als Arzt/Ärztin bereits jetzt ein eigenes Passwort überlegen und für die Umstellungsabfrage vorhalten.
Sollten sich ihre Mitarbeiter bislang mit einem einheitlichen Passwort im Praxis-Programm anmelden, ändert sich hieran i.d.R. nichts.
Mit der durch die Gesetzeslage fortschreitend-zwingenden personalisierten Anmeldung empfehlen wir den benutzerfreundlichen Einsatz von schon seit langem verfügbaren und im Praxis-Programm einsetzbaren RFID-Chips.
Um eine praxistaugliche Nutzung zu gewährleisten, ist die Verwendung der Komfortsignatur essentiell. Zudem drohen empfindliche Honorarkürzungen, wenn ab 1.1.2024 nicht eine Mindestquote von ausgestellten eRezepten je Arzt erreicht wird (in Berlin wird eine Zahl größer 85% gehandelt!).
Die Aktivierung der Komfortsignatur erfordert einen Neustart des Konnektors. Die Aktivierung bei Programmende wird schrittweise (nicht bei allen Kunden gleichzeitig) durchgeführt.
Die Änderung betrifft nur die technische Möglichkeit zur Nutzung der Komfortsignatur.
Zusätzlich muss im Praxis-Programm die Benutzer-Anmeldung manuell angepasst werden (personalisierte Anmeldung), falls noch nicht geschehen.
Hinweis: Im Patientenrechtegesetz werden persönliche Anmeldungen von Ärzten bereits seit 2014 obligat gefordert.
Dies bedeutet,...
- dass das bisherige sog. Arztpasswort, welches in Praxen mit mehreren Ärzten/Ärztinnen für alle gleich sein konnte, entfällt.
- Gleichzeitig muss ein neues, arzt-individuelles Anmelde-Passwort gesetzt werden.
Mit diesem Passwort melden sich Ärzte/Ärztinnen im Praxis-Programm an und haben gleichzeitig hiermit sämtliche, ärztliche Berechtigungen, wie z.B. Umsatzstatistiken, etc. Es sollte daher nicht weitergegeben werden.

Sollten sich ihre Mitarbeiter bislang mit einem einheitlichen Passwort im Praxis-Programm anmelden, ändert sich hieran i.d.R. nichts.
