Neuer HVM bei der KV-SH


01.10.2023
Für Schleswig-Holstein gibt es einen neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zur Mengensteuerung. Die große Änderung besteht darin, dass die Grund- und Versichertenpauschale, neben einigen anderen Pauschalen, extrabudgetär sind. Das zugewiesene Punktzahlvolumen (PZV) ist entsprechend geringer.

Weitere Regeln wurden nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt. Hier sind wir auch auf Feedback aus den Praxen angewiesen, um eine entsprechende Feinabstimmung vorzunehmen.

Bislang war diese Liste in der globalen Konfiguration beim Arzt zu finden, jetzt wurde sie korrekterweise dem Knoten "Praxis" zugeordnet:



In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Pflege der PZV-Ausschlussziffern den jeweiligen Praxen obliegt.

Die Bearbeitung dieser Liste ist einfach:
  • Um eine(n) Ziffer(nbereich) neu hinzuzufügen oder zu löschen, führen Sie eine Maus-Rechtsklick auf die entsprechende Ziffer/den Bereich aus, wie im vorherigen Bild zu sehen, und klicken dann den entsprechenden Menüeintrag an.
  • Um festzulegen, ob ein(e) Ziffer(nbereich) ins PZV/nie ins PZV gehört, führen Sie einen Maus-Linksklick auf den zugehörigen Eintrag in der PZV-Relevanz-Spalte aus und wählen den gewünschten Menüeintrag aus.


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