Terminvermittlung durch TSS oder Hausarzt


01.10.2023
KBV-Prüfmodul
Das Prüfmodul der KBV prüft im Hausarztvermittlungsfall ab Q4/2023 auf Existenz des Datums der Terminvermittlung.
Daher werden vom Praxis-Programm ab Q4/2023 Fehler gemeldet, wenn im Hausarztvermittlungsfall vom Empfänger der Überweisung kein Datum der Terminvermittlung erfasst wird (ab sofort werden nur Warnungen angezeigt).

Datum
Streng genommen ist im Hausarztvermittlungsfall übrigens nicht das Datum der Terminvermittlung für die Berechnung des zeitlich abgestaffelten Zuschlages entscheidend, sondern der "Tag der durch den Hausarzt festgestellten Behandlungsnotwendigkeit", dieser Tag muss also im Hausarztvermittlungsfall als "Datum der Terminvermittlung" erfasst werden. Dieses Datum dürfte meist identisch zum Austellungsdatum der Überweisung sein.

Regelprüfung
Zusätzlich ergänzt wurden Warnungen in der Regelprüfung, wenn das Datum der Terminvermittlung erfasst ist und der abgerechnete Zuschlag zur Terminvermittlung am Abrechnungsdatum (sollte auch Termindatum sein) nicht den Vorgaben zur zeitlichen Abstaffelung entspricht.

MediSoftware, Steinstrasse 1, 24118 Kiel | Tel. (0431) 8 86 87-0 | Kontakt | Impressum
powered by webEdition CMS