Geändertes Pflegeformular (Muster 12)


01.07.2024
Zum 1. Juli 2024 wird die Pflegeverordnung (Muster 12, 7.2024) aktualisiert.Für die Aktualisierung des Musters gilt eine Stichtagsregelung. Alte Verordnungen können daher ab dem 1. Juli 2024 nicht weiter benutzt werden.



Der Grund für die Aktualisierung ist die sogenannte Blankoverordnung, durch die Pflegefachkräfte mehr Befugnisse erhalten.

Die wichtigsten Änderungen auf dem Formular sind:
  • Neue Spalte "Häufigkeit/Dauer von Pflegefachkraft" ( 7 ):
    Hier kreuzen Ärztinnen und Ärzte an, ob die Pflegefachkraft Häufigkeit und Dauer festlegt und somit eine Blankoverordnung ausgestellt wird.
  • Gesamtverordnungszeitraum ( 6 ):
    Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn Ärztinnen und Ärzte die Häufigkeit und Dauer von Maßnahmen festlegen.
  • Soziales Entschädigungsrecht, kurz SER ( 5 ):
    Dieses neue Ankreuzfeld füllen Ärztinnen und Ärzte aus, wenn sie häusliche Krankenpflege aufgrund des Sozialen Entschädigungsrechts verordnen (SGB XIV).
Die Erfassung der Formulardaten erfolgt über die  F11 -Taste. Der Cursor muss dazu im Von-Datumsfeld oder im Bis-Datumsfeld des PFLE-Befehls stehen.



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