Geändertes Formular AU Kind (Muster 21)


01.07.2024
Aufgrund von Hinweisen aus der Praxis und weiterer Änderungsbedarfe haben sich KBV und GKV-Spitzenverband darauf verständigt, die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" (Muster 21) anzupassen.In der veränderten Version ist das Formular ab 1. Juli 2024 gültig. Über die Details informieren wir Sie nachfolgend.
  • Das Ankreuzfeld "Die Art der Erkrankung macht die Betreuung und Beaufsichtigung notwendig" entfällt künftig.
  • Falls ein Unfall Grund für die Erkrankung des Kindes ist, erfolgt künftig eine Unterscheidung nach "Kita- oder Schulunfall/-folgen" und "sonstiger Unfall, Unfallfolgen".
  • Das neue Ankreuzfeld SER ( 4 ) wird unterhalb des Personalienfeldes in das Formular aufgenommen. SER steht für Soziales Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV, welches zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist
    Ist der Grund für die Erkrankung des Kindes eine anerkannte gesundheitliche Schädigung, kreuzen Ärztinnen und Ärzte dieses Feld an.
  • Für die betreuende Person des erkrankten Kindes wurde der Antrag auf Kinderkrankengeld aufwandsärmer gestaltet. So entfallen die Angaben zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung sowie zum Bezug von Kinderkrankengeld aus Anlass einer früheren Erkrankung des Kindes. Diese Angaben sind fehleranfällig und werden der zuständigen Krankenkasse durch die Arbeitgeber der betreuenden Person im Rahmen eines Datenaustauschverfahrens gemeldet.
  • Zudem enthält das Formular künftig einen Hinweis darauf, dass der Antrag bei der Krankenkasse der betreuenden Person zu stellen ist. Hier gab es in der Vergangenheit oftmals Unklarheiten im Hinblick auf die zuständige Krankenkasse.



Um das Kreuzfeld SER zu setzen, wird im Feld  Unfall/BVG:  des AU-Befehls das V eingetragen (Anmerkung: BVG wird fortlaufend durch SER ersetzt).
Um das Kreuzfeld 'Schulunfall' zu setzen, geben Sie im Feld  Arbeitsunfall/D-Arzt  das A ein.

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