Neue Hilfsmittelverordnung in Hinblick auf eine spätere, elektronische Variante


01.07.2024
Bisher war die Hilfsmittelverordnung (RPH) mehr oder weniger eine Freitextverordnung. Man wusste zwar, dass irgendwie noch eine Diagnose mit auf das Formular muss, das war es dann aber auch schon.Da in naher Zukunft auch die Hilfsmittelverordnung, ähnlich wie das eRezept, elektronisch versendet werden soll, müssen die Daten hierfür strukturierter erfasst werden. Zudem haben Sie Zugriff auf den aktuellen Hilfsmittelkatalog mit einer entsprechenden Beregelung.Vorerst parallel zum "alten" Weg gibt es den neuen Karteikartenbefehl HMVO.



Gibt man diesen in der Befehlsspalte der Karteikarte ein und bestätigt mit  Return , erhält man, falls Abrechnungsdiagnosen vorhanden sind, eine Auswahl dieser.



Der Befehl HMVO unterteilt sich in 4 Reiter, drei für jeweils ein Hilfsmittel und einen für allgemeine Angaben, wie Diagnosen und Unfalldatum. Pflichtfelder sind generell hellrot unterlegt.
Das 1. Hilfsmittel muss gefüllt werden, die beiden weiteren sind optional. Die Angabe von Diagnosen im allgemeinen Teil sind Pflicht, das Unfalldatum wiederum optional. Die Diagnosen können über die Taste  F11  Ergänzt bzw. bearbeitet werden.



In dieser Liste können über den Knopf  Aktion  die Diagnosenzusätze (GVZA RLB) geändert werden. Der Einfachheit halber ist dies auch durch Eingabe der entsprechenden Buchstaben auf der Tastatur möglich.
Über  Neu  kann aus der ICD-Stammdatei eine neue Diagnose gewählt werden. Im HMVO-Befehl angezeigt und auf Muster 16 gedruckt wird immer nur der ICD-10 Code.



Unter dem Reiter "1. Hilfsmittel" kann in dem Feld  Hilfsmittel  durch Anklicken des grauen Quadrates bzw. über die Taste  F11  der Hilfsmittelkatalog aufgerufen werden. Diese Liste hat eine Baumstruktur.
Die einzelnen Knoten können durch Anklicken mit der Maus geöffnet oder geschlossen werden. Die Symbolik (Ordner: / Cloud: ) in der ersten Spalte ist ihrer Zeit etwas voraus. Die Cloud bedeutet, alle Hilfsmittel dieser Produktgruppe können in einer späteren Programmversion dann elektronisch verordnet werden. Jene mit dem Ordnersymbol nur via Ausdruck.



Über den Knopf  Info  kann man sich zu fast jedem Knoten weiterführende Informationen anzeigen lassen.
 Region  bietet einen Filter an, in der Regel ist hier die Körperregion gemeint. Nach Auswahl einer Region, werden nur noch Hilfsmittel eingeblendet, die im Zusammenhang mit dieser Region stehen.



Für spätere, elektronische Verordnungen können alle nur druckbaren Hilfsmittel ausgeblendet werden, dies erfolgt über  Gesamt/elektronisch .
 Ungefiltert  hebt alle Filter auf.
Wie bei vielen unserer Listen, können Sie auch in dieser, einfach durch Eingabe eines Suchbegriffes, die Liste schrumpfen lassen.

Alle Knoten, die mit einem grünen Punkt versehen sind, können verordnet werden. Von der Hilfsmittelpositionsnummer aus betrachtet sind dieses die 7-stelligen bzw. die 10-stelligen Nummern.



Man sollte möglichst bemüht sein, 7-Steller zu verordnen, weil diese kein explizites Produkt benennen, sondern dem Sanitätshaus die Freiheit lassen, z.B. einen verfügbaren Hersteller für die Hilfsmittelkategorie auszuwählen. 10-Steller müssen im Anschluss fast immer begründet werden! Nach der Auswahl eines 10-Stellers erscheint folgender Hinweis.



In dem Feld  Einheit  kann man zwischen Stück und Paar wählen.



Bei der  Frequenz  hat man die Wahl zwischen folgenden Optionen.



Wird bei der Frequenz etwas anderes als "einmalig" gewählt, ist die Angabe des Verordnungszeitraums Pflicht, ansonsten optional.
Das Begründungsfeld ist in Abhängigkeit von anderen Angaben der Verordnung verpflichtend oder freiwillig zu befüllen.
Bemerkungen sind immer optional zu befüllen.

Das 2. und 3. Hilfsmittel einer Verordnung muss aus der gleichen Produktgruppe stammen, d.h. die ersten zwei Stellen der Hilfsmittelpositionsnummer müssen identisch sein. Wenn die Verordnung, wie momentan üblich, ausgedruckt wird, erfolgt die Ausgabe jedes einzelnen Hilfsmittels auf ein Formular Muster 16.
Später, bei der elektronischen Verordnung, werden die 3 Hilfsmittel als zu einer Verordnung gehörig behandelt.

Zwar ist die strukturierte Erfassung einer Hilfsmittelverordnung noch nicht zwingend notwendig, dennoch sollten Sie sich rechtzeitig darauf einstellen. Das Praxis-Programm fragt Sie daher nun bei der Neueingabe eines RPH-Befehls, ob stattdessen eine Verordnung über den neuen HMVO-Befehl erfolgen soll:


HMVO-FAQ

  • Muss ich den neuen HMVO-Befehl ab dem 01.07.2024 verpflichtend nutzen?

    A: Nein, der HMVO-Befehl ist derzeit freiwillig nutzbar, Sie können auch weiterhin stattdessen den bekannten RPH-Befehl verwenden. Im Sinne einer Eingewöhnung und auch hinsichtlich einer deutlich verbesserten Verordnungsqualität sollten Sie jedoch den neuen HMVO-Befehl bereits jetzt nutzen.
    Der RPH-Befehl wird in einer absehbaren Zukunft entfallen.

  • Welche Felder müssen ausgefüllt werden?

    A: Pflichtfelder sind rot hinterlegt. Welche dies sind, entscheidet im Einzelfall eine hinterlegte Beregelung.

  • Warum wird der Hersteller nicht mit ausgedruckt?

    A: Der Hersteller ist eindeutig identifizierbar durch die 10-stellige Hilfsmittel-Positionsnummer, analog zur PZN bei Präparaten.
    Es werden lediglich Begründung, Diagnose und Hilfsmittel-Positionsnummer gedruckt.

  • Warum kann ich die F11-Taste im Feld Hersteller nicht nutzen?

    A: Der Hersteller wird eindeutig über das Hilfsmittel und dessen 10-stellige Hilfsmittel-Positionsnummer definiert, andersherum funktioniert das nicht. Das Hersteller-Feld wird in diesem Fall automatisch mit dem korrekten Hersteller befüllt. Bei 7-stelligen Hilfsmittel-Positionsnummern bleibt das Hersteller-Feld grundsätzlich leer. Das Sanitätshaus trifft in diesem Fall die entsprechende Entscheidung.

  • Warum sollte ich die 7-stellige und nicht die 10-stellige Herstellerpositionsnummer verwenden?

    A: Man sollte möglichst bemüht sein, 7-Steller zu verordnen, weil diese kein explizites Produkt benennen, sondern dem Sanitätshaus die Freiheit lassen, z.B. einen verfügbaren Hersteller für die Hilfsmittelkategorie auszuwählen.
    10-Steller müssen im Anschluss fast immer begründet werden!

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