Verordnung von Cannabis-Produkten |
01.07.2024 |
Cannabisprodukte können nicht aus der Arzneimitteldatenbank (MMI) entnommen werden, da sie in den Rohdaten nicht von Dingen wie Shampoo, Gehörschutzstöpsel, Kaffeepulver, Früchtetee, Lutschbonbon, Tierarzneien unterscheidbar sind, die weder ein Medizinprodukt, noch apothekenpflichtig sind. Derartige Produkte liefern wir nicht weiter.
Der Hersteller MMI sieht sich aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, Cannabis entsprechend zu kennzeichnen.
Daher können Cannabisprodukte vorerst nur auf Muster 16 verordnet werden.
Der Hersteller MMI sieht sich aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, Cannabis entsprechend zu kennzeichnen.
Daher können Cannabisprodukte vorerst nur auf Muster 16 verordnet werden.