AUBF, neues Muster 52 ab April 2025


01.04.2025
Zum 1. April 2025 wird der 'Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit' (Muster 52) erneuert.

Mit der Änderung des Formulars fokussieren sich die von den Krankenkassen benötigten Informationen auf Daten wie Diagnosen, die die Arbeitsunfähigkeit auslösen, Art und Umfang der Berufstätigkeit beziehungsweise den verfügbaren zeitlichen Umfang für eine mögliche Arbeitsvermittlung sowie diagnostische, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen bezogen auf die Erkrankung, die die Arbeitsunfähigkeit ausgelöst hat.
Zudem wird die Menge der bei Vertragsärzten erfragten Daten reduziert. So entfallen beispielsweise die Fragen nach dem Zeitpunkt des Wiedereintritts der Arbeitsfähigkeit und ob es andere Probleme bei der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit gibt.
Darüber hinaus wurden die Angaben zu vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeit einfacher angeordnet.

Das angepasste Muster tritt per Stichtagsregelung in Kraft.
Bisher verwendete (alte) Formulare dürfen nicht aufgebraucht werden.

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